Hat Ihr Kind die Verdachtsdiagnose AD(H)S erhalten? Für viele Eltern ist eine solche Diagnose Fluch und Segen zugleich: Auf der einen Seite erklärt sie manches Verhalten und Unsicherheiten, auf der anderen Seite wirft sie neue Fragen auf: Was bedeutet das genau? Was müssen wir tun? Was und wer hilft uns und unserem Kind?
Vielleicht haben Sie herausfordernde Zeiten hinter sich, vielleicht sogar manchmal an Ihrer Erziehung gezweifelt. Wir wissen: Viele Familien sind betroffen, denn AD(H)S ist eine der häufigsten Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Und wir wissen auch: Familien mit AD(H)S-Kindern haben es nicht immer leicht, manche geraten sogar an die Grenze ihrer Belastbarkeit.
Deshalb haben wir gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg ein spezielles Versorgungsangebot in unseren Leistungskatalog aufgenommen, das betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien zielgerichtet begleitet und unterstützt: das Versorgungsprogramm AD(H)S.
Wir haben regionale AD(H)S-Teams gebildet, in denen Spezialisten aus Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychologie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie zusammenarbeiten. Durch diese koordinierte Zusammenarbeit können von AD(H)S betroffene Kinder und Jugendliche sowie ihre Familien zielgerichtet begleitet und unterstützt werden.
Mit Erfolg: Unser Programm stellt nicht nur eine hohe Qualität der Behandlung sicher, sondern reduziert auch die Kernsymptome der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die Fehltage in Schule oder Beruf. So profitieren Sie von unserem Versorgungskonzept AD(H)S:
Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bieten wir Ihrem Kind bei der Verdachtsdiagnose AD(H)S:
Teilnehmende Betriebskrankenkassen
Patienteninformation: Flyer ADHS
Ja und nein. Die Behandlung muss in einer Praxis erfolgen, mit der wir die Leistungen vertraglich geregelt haben. Welche das sind, erfahren Sie in der Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Gehen Sie in die erweiterte Suche und dort in "Zusatzverträge Krankenkassen", Auswahl "ADHS/ADS". Aus diesen Vertragspartnern wiederum können Sie selbst wählen, wer Sie und Ihr Kind behandeln soll.
Die Behandlung Ihres Kindes endet sofort, wenn die Fachleute die Verdachtsdiagnose AD(H)S nicht bestätigen oder wenn die Therapie abgeschlossen ist. Die maximale Dauer beträgt drei Jahre.
Abgesehen von Ihrem 14-tägigen Widerspruchsrecht können Sie die Teilnahme Ihres Kindes jederzeit aus wichtigem Grund beenden, zum Beispiel wenn Sie umziehen oder das Vertrauensverhältnis zu den beteiligen Medizinerinnen und Medizinern nachhaltig gestört ist.
Die angegebene Altersspanne bezieht sich auf den Zeitpunkt, an dem Ihr Kind mit der Behandlung beginnt. Sollte es im Laufe der Therapie 18 werden, wird die Behandlung ganz normal zu Ende geführt.