So wie es nicht nur die eine Essstörung gibt, haben Essstörungen auch nie den einen Grund, sondern entstehen durch die Kombination mehrerer Faktoren. Gemeinsam haben alle Essstörungen, dass du aus Zwang handelst. Du kannst nicht anders essen, als du es derzeit tust. Das muss aber nicht für immer so bleiben!
Da du hier bist, weißt du das sicher — und auch, dass du etwas ändern solltest. Und wir sind uns bewusst: Es ist trotzdem nicht einfach, eigene Gewohnheiten und Muster ohne Hilfe zu durchbrechen. Deshalb haben wir unseren Leistungskatalog um das Programm „TNESS“ erweitert. Denn wir möchten dich dabei unterstützen, wieder ein gesundes Verhältnis zum Essen zu entwickeln und dich in deinem Körper wohlzufühlen.
Aufgrund ihrer umfangreichen Erfahrung bieten die Expertinnen und Experten vom Therapienetz Essstörung, abgekürzt „TNESS“, dir eine emphatische, integrierte und individuelle Unterstützung. Du bekommst eine feste Case Managerin oder einen festen Case Manager für die ganze Behandlungszeit. Sie lernen dich und deine individuelle Geschichte kennen, planen eine Therapie mit für dich passenden Maßnahmen, koordinieren deine gesamte Behandlung und begleiten dich bei der Durchführung. Zudem kannst du sie bei Fragen oder Problemen jederzeit kontaktieren. Nach Bedarf kannst du beim Therapienetz Essstörung zudem folgende Angebote in Anspruch nehmen:
Ein weiterer Vorteil für dich: Durch die Kooperation mit einzelnen Leistungserbringern kannst du mit weiteren für dich geeigneten Therapieangeboten bereits nach deutlich kürzerer Wartezeit starten. Das Therapienetz Essstörung kann dich, wenn es notwendig ist, in folgende Maßnahmen weitervermitteln. Diese sind zwar nicht Teil des Versorgungsmodells, werden aber nach psychotherapeutischer bzw. ärztlicher Feststellung des Bedarfs auch von deiner Krankenkasse übernommen:
Du bist jung, du hast dein ganzes Leben noch vor dir! Schau deshalb nach vorne und wage den ersten Schritt der Veränderung. Ab da bist du nicht mehr alleine: Wir unterstützen dich finanziell, indem wir dir die „TNESS“-Leistungen bezahlen. Und die Kolleginnen und Kollegen des Netzwerks begleiten dich auf dem weiteren Weg zu mehr Gesundheit, Wohlgefühl und Lebensqualität. Du wirst sehen: Es wird dir guttun, mit deiner Essstörung nicht mehr ganz alleine zu sein!
Teilnehmende Betriebskrankenkassen
Patienteninformation
Die Case Manager begleiten dich zwei bis drei Jahre und kontaktieren dich zusätzlich noch einmal ein halbes Jahr nach Abschluss der Behandlungszeit.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Da sich der Vertrag jedoch auf Bayern bezieht, musst du bereit und in der Lage sein, die Angebote in den Beratungsstellen vor Ort in Bayern wahrzunehmen. Dein Wohnort und der Sitz deiner Krankenkasse spielt keine Rolle.
Bei folgenden Diagnosen ist eine Teilnahme möglich: Magersucht, Bulimie, Essattacken und Erbrechen bei anderen psychischen Störungen sowie sonstige und nicht näher bezeichnete Essstörungen.
Nein. Im Gegenteil: Du bekommst Leistungen, die du sonst nicht erhalten würdest und tust damit aktiv etwas für deine Gesundheit sowie dein Wohlbefinden. Wichtig zu wissen: Alle Beteiligte haben eine Schweigepflicht. Das bedeutet: Wir erfahren keine Einzelheiten über medizinische Befunde oder deinen Behandlungsverlauf.