Mit der Gesundheit ist es so eine Sache: Gegen einige Krankheiten können wir nichts machen, egal wie sehr wir gerne würden. Wir bekommen sie einfach - oder auch nicht. In manchen Bereichen können wir unseren Körper unterstützen oder seine Gesundheit mit unserem Verhalten beeinflussen. Und dann gibt es Erkrankungen, vor denen wir uns mit wirksamer Vorsorge sogar schützen können.
So zum Beispiel beim Humanen Papillom-Virus (HPV). Das Virus kann zu Genitalkrankheiten und in seltenen Fällen sogar zu verschiedenen Krebsarten führen. Es wird durch intimen Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen.
Die gute Nachricht ist: Es gibt eine wirksame Impfung gegen HPV, die wir dir als gesetzliche Leistung bezahlen. Damit du darüber bestmöglich informiert bist, bieten wir dir zusätzlich eine HPV-Impfberatung an. Dabei kannst du in einem persönlichen Gespräch all deine Fragen rund um das Thema HPV mit deiner Kinder- und Jugendärztin oder deinem Kinder- und Jugendarzt besprechen, so zum Beispiel:
Die Entscheidung für oder gegen die HPV-Impfung betrifft dich und deine Gesundheit und kann weitreichende Folgen haben. Deshalb ist es uns besonders wichtig, dass du diese Entscheidung — gemeinsam mit deinen Eltern — bewusst triffst. Aus diesem Grund bieten wir dir die kostenlose Impfberatung an. Also: Nutze sie und mach dich schlau!
Teilnehmende Betriebskrankenkassen
Information zur HPV-Impfung
Nichts! Wir bezahlen die Impfung selbst und die Beratung davor. Der einzige Unterschied ist: Die Impfung bezahlen wir wie alle Krankenkassen, die Kosten für das Beratungsgespräch hingegen übernehmen wir freiwillig als PLUS für dich.
Leider nein. Die Praxis für Kinder- und Jugendmedizin, in der du dich beraten lassen möchtest, muss Teilnehmer unseres Gesundheitsprogramms „STARKE KIDS by BKK“ sein. Welche Praxen das sind und ob deine dazugehört, erfährst du über unsere Arztsuche.
In den meisten Fällen gar nichts. Wenn deine Praxis an „STARKE KIDS by BKK“ teilnimmt und du bei uns versichert bist, wird das Praxisteam dich wahrscheinlich automatisch über die Leistung informieren. Viele Praxen machen die Impfberatung im Zusammenhang mit dem Grundschulcheck II, der im 10. oder 11. Lebensjahr erfolgt. Wenn du nichts gehört hast, kannst du das Praxisteam natürlich auch im Rahmen deiner J1-Untersuchung zwischen 13 und 14 Jahren nach der Impfberatung fragen.